Leistungen
In folgenden Rechtsgebieten beraten und betreuen wir Sie
Unsere Schwerpunkte
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Allgemeines Zivilrecht
Ob Sie mit Ihrer Autowerkstatt oder einem Handwerker unzufrieden sind, der "Gartenzwerg" des Nachbarn stört, der im Geschäft oder Internet gekaufte Artikel nicht funktioniert oder Sie Mieter/Vermieter sind, all diese Themen sind solche aus dem allgemeinem Zivilrecht und nach den Regeln im Bürgerlichen Gesetzbuch zu behandeln.
Rechtsprobleme des Alltags können deshalb in der Regel mit den Vorschriften des allgemeinen Zivilrechts gelöst werden. Auch hier vertreten wir Sie effektiv, ohne Ihre wirtschaftlichen Belange außer Acht zu lassen.
Wir übernehmen das Mandat auch, wenn Sie Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe in Anspruch nehmen, d.h., wenn Sie sich einen Rechtsstreit finanziell nicht leisten können.
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Unfallregulierung
Wenn Sie einmal vom Pech verfolgt sind, es Freitag der 13. ist und Sie einen Verkehrsunfall - sei es als Führer eines Fahrzeugs, Fahrrads oder als Fußgänger- erleiden: Wir helfen Ihnen, denn wir kennen die Fallstricke der Unfallregulierung und sind ein ebenbürtiger Verhandlungspartner gegenüber den großen Versicherungskonzernen.
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Familienrecht
Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen rund um Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.
Auch hier können wir im Rahmen einer Verfahrensjostenhilfe oder Beratungshilfe für Sie tätig werden.
Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von Rechtsanwalt Thomas Ellmer.
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Arbeitsrecht
Ob Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber sind, wir kennen beide Seiten.
Die Anwaltskanzlei ELLMER & ROTTER berät Sie in allen Belangen des individualen Arbeitsrechts, also der vertraglichen Beziehung eines Arbeitnehmers zu seinem Arbeitgeber.
Dabei prüfen wir Arbeitsverträge, beraten Sie zu Ihren Ansprüchen auf Lohn/Gehalt, Urlaub, Sozialleistungen etc. Wir vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich u.a. bei Kündigungen, Abmahnungen, Gleichbehandlungsfragen oder Mobbing.
Es muss nicht immer sofort der Gang zum Gericht sein. Einige Probleme im Arbeitsrecht wie z.B. Fragen zum Zeugnis, können auch außergerichtlich geregelt werden.
Aber auch, wenn Sie als Arbeitgeber in wirtschaftlich schwierigeren Zeiten vor der Frage stehen, wie Ihr Betrieb aufrechterhalten werden kann, finden wir Antworten auf diese Fragen.
Bearbeitet wird dieses Rechtsgebiet schwerpunktmäßig von Rechtsanwalt Marcus Rotter.
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Strafrecht
Sie sind Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren, Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen oder Sie wurden in Haft genommen?
In diesen Fällen vertreten wir routiniert und kompetent Ihre Interessen. Dabei steht nicht der Konflikt mit Staatsanwaltschaft und Gericht oder unsere persönliche Profilierung im Vordergrund. Sondern allein das Ziel, für Sie das Beste zu erreichen.
Sofern möglich versuchen wir, die Angelegenheiten ohne Hauptverhandlung oder durch eine Absprache (Deal) mit dem Gericht zu Ihrem Vorteil zu beenden.
Wenn es Ihre Interessen verlangen, werden wir aber auch in die "Konfliktverteidigung" gehen.
Dies kann dann auch im Rahmen einer Pflichtverteidigung geschehen.
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Gewerblicher Rechtsschutz / Markenrecht / Urheberrecht
Sie haben eine Geschäftsidee oder sind sonst "erfinderisch", dann sind Sie bei uns richtig. Wir sind sowohl im nationalen wie auch -dank unserer Kontakte zu ausländischen Kanzleien weltweit- im internationalen Markenrecht tätig.
Wenn Sie eine Erfindung im Sinne eines Patents oder Gebrauchsmusters gemacht haben, so kennen wir mehrere Spezialisten auf diesem Gebiet, mit denen wir zusammenarbeiten. Auch im Bereich des Urheberrechtes können wir Ihnen behilflich sein, wenn Sie einen Werbeslogan schützen lassen möchten.
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Rechtliche Gestaltung
Sie möchten eine Personengesellschaft, z.B. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts gründen oder sonst ein Vertragsverhältnis in schriftliche Form kleiden. Dann entwerfen wir -ganz konkret und nur für Sie- den maßgeschneiderten Vertrag.
Auch wenn Sie Fragen zu Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht haben, können wir Ihnen diese beantworten.
Gerne entwerfen wir für Sie beide Texte, am besten in einer Urkunde kombiniert und ganz individuell nach Ihren Wünschen und persönlichen Belangen.
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Verwaltungs- und Sozialrecht
Im Verwaltungs- und Sozialrecht stehen sich Bürger und Behörde gegenüber, es besteht ein sogenanntes Über-/Untergeordnetenverhältnis.
Entweder möchte der Bürger eine Leistung oder Unterlassung vom "Amt" oder der Staat möchte eine solche vom Bürger.
Um in dieser Situation „Waffengleichheit“ zwischen Bürger und Staat herzustellen, ist es immer der richtige Weg, uns einzuschalten. Wir stehen an Ihrer Seite.